Ehrenamt

Ehrenamtliche Organisationen: Eintragung ins Landesverzeichnis

Sie wollen sich in das Landesverzeichnis der ehrenamtlich Tätigen Organisationen eintragen lassen? Gerne unterstützen wir Sie dabei!

Kontaktieren Sie uns einfach und wir könnne einen Termin vereinbahren, bei dem wir alle nötigen Unterlgan gemainsam besprechen.

Notwendige Dokumente
Dem Ansuchen um Eintragung in das gegenständliche Landesverzeichnis sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • eine Kopie des Gründungsaktes unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin. Ist kein Gründungsakt vorhanden, kann eine Ersatzerklärung des Notariatsaktes oder eine Eigenerklärung beigelegt werden, in welcher jeweils erklärt wird, in welchem Jahr die Organisation gegründet wurde und dass bei der Gründung keine schriftliche Urkunde verfasst worden ist bzw. dass diese nicht mehr auffindbar ist. Die Eigenerklärung kann direkt vor dem zuständigen Beamten bzw. der zuständigen Beamtin unterzeichnet werden oder mittels Post eingereicht werden. In letzterem Fall ist eine Fotokopie der gültigen Identitätskarte des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin beizulegen;
  • eine Kopie des Statuts auf jeder Seite vom gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin auf jeder Seite unterzeichnet;
  • einen Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Jahr;
  • eine Tätigkeitsvorschau für das laufende Jahr;
  • einen vollständig ausgefüllten Fragebogen (Fragebogen Ehrenamt);
  • eine Erklärung über die Ehrenamtlichkeit (Vorlage für die eigenverantwortliche Erklärung).

Kosten
Eine Stempelmarke zu 16 €