Ansuchen um Stimmbildung

Die Mitgliedschöre des Südtiroler Chorverbandes können um einen Beitrag für “Stimmbildung im Chor”, ansuchen.

Hierfür bitte das Formular “Ansuchen um Stimmbildung” ausfüllen und an den Südtiroler Chorverband senden. Bitte beachten Sie weiters die Regelungen für die Beitragsvergabe “Stimmbildung im Chor”.

Regelungen für die Beitragsvergabe “Stimmbildung im Chor” ab 2024:

  • Der Südtiroler Chorverband fördert die Stimmbildung im Chor mit einem Betrag von € 45.- (brutto) pro Stunde im Ausmaß von 15 Stunden pro Jahr. Für Singgruppen mit weniger als zehn Mitgliedern sind 10 Stunden vorgesehen.
  • Pro Tag können max. 8 Stunden abgerechnet werden. Die im Raster angegebenen und unterschriebenen Stunden müssen unbedingt mit den effektiv geleisteten Stunden übereinstimmen.
  • Einzelstimmbildung ist nicht vorgesehen und wird nicht bezuschusst!
  • Die Stimmbildner und Obleute müssen die durchgeführte Stimmbildung bestätigen (Vordruck wird zugeschickt).
  • Der/Die Stimmbildner/in muss in der „Liste der Stimmbildner“ eingetragen sein. Dies aus dem Grund, dass der/die Stimmbildner/in besondere Referenzen besitzen muss, d.h. ein abgeschlossenes Gesangsstudium oder Gleichwertiges. 
  • Der Beitrag des Südtiroler Chorverbandes wird dem Stimmbildner direkt ausbezahlt.
  • Für den eigenen Chorleiter kann kein Beitrag für Stimmbildung gewährt werden.
  • Das Beitragsansuchen muss rechtzeitig vor Beginn der Stimmbildung in der Geschäftsstelle eingehen.
  • Für ein und dieselbe Fortbildung darf nur bei einem der beiden Chorverbände SCV oder VKM angesucht werden.

Sie können das Ansuchen hier herunterladen und ausdrucken oder Sie bentuzen einfach das Online-Formular auf dieser Seite.

Ansuchen um Stimmbildung im Chor

Daten des Antragstellers


Chor oder Singemeinschaft für die angesucht wird.
Gesetzlicher Vertreter des Chors der Singgemeinschaft.
Mailadresse des Obmanns / der Obfrau.
Telefonnummer für evtl. Rückfragen.

Daten Stimmbildung


Anzahl der Stunden, für die angesucht wird.
Name des Stimmbildners/der Stimmbildnerin
Startdatum der Stimmbildung.
Ende der Stimmbildung.

Regelungen für die Beitragsvergabe "Stimmbildung im Chor":

  • Der Südtiroler Chorverband fördert die Stimmbildung im Chor mit einem Betrag von € 45.- (brutto) pro Stunde im Ausmaß von 15 Stunden pro Jahr. Für Singgruppen mit weniger als zehn Mitgliedern sind 10 Stunden vorgesehen.
  • Pro Tag können max. 8 Stunden abgerechnet werden. Die im Raster angegebenen und unterschriebenen Stunden müssen unbedingt mit den effektiv geleisteten Stunden übereinstimmen.
  • Einzelstimmbildung ist nicht vorgesehen und wird nicht bezuschusst!
  • Die Stimmbildner und Obleute müssen die durchgeführte Stimmbildung bestätigen (Vordruck wird zugeschickt).
  • Der/Die Stimmbildner/in muss in der „Liste der Stimmbildner“ eingetragen sein. Dies aus dem Grund, dass der/die Stimmbildner/in besondere Referenzen besitzen muss, d.h. ein abgeschlossenes Gesangsstudium oder Gleichwertiges.
  • Der Beitrag des Südtiroler Chorverbandes wird dem Stimmbildner direkt ausbezahlt.
  • Für den eigenen Chorleiter kann kein Beitrag für Stimmbildung gewährt werden.
  • Das Beitragsansuchen muss rechtzeitig vor Beginn der Stimmbildung in der Geschäftsstelle eingehen.
  • Für ein und dieselbe Fortbildung darf nur bei einem der beiden Chorverbände SCV oder VKM angesucht werden.

Datum:
25.04.2024