Versicherungsschutz für Verbandsmitglieder
Durch die Mitgliedschaft beim Südtiroler Chorverband ist jeder Chor und dessen Mitglieder automatisch haftpflicht- und unfallversichert.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung gewährt dem Verein und den Mitgliedern Versicherungsschutz für den Fall, dass diese wegen eines Schadensereignisses, welches einen Personen- oder Sachschaden an Dritte zur Folge hat, dadurch aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet sind. Die Versicherungsleistung erstreckt sich auf alle institutionellen Tätigkeiten des Chores, wie Aufführungen und Proben, sowie Veranstaltungen aller Art wie Versammlungen, Reisen, Ausflüge usw. Die Versicherung beinhaltet die Haftung auch für Nichtmitglieder des Vereins, sofern sie im Auftrag des Chores gehandelt haben.
Unfallversicherung
Die Gruppenunfallversicherung gilt für alle Mitglieder der dem Südtiroler Chorverband angeschlossenen Chöre. Versichert sind Unfälle, die das versicherte Mitglied im Rahmen der Tätigkeit, wie z.B. Chorproben, Konzerte, Veranstaltungen, gemeinsame Ausflüge usw. erleidet. Ebenfalls inbegriffen sind Unfälle, die der Versicherte auf dem direkten Hin- und Rückweg zu den oben genannten Veranstaltungen erleidet.