Die Mitgliedschöre des Südtiroler Chorverbandes können um einen Beitrag ansuchen für
- STIMMBILDUNG im Chor
- WEITERBILDUNG im Chor

Hierfür bitte das entsprechende Formular ausfüllen und an den Südtiroler Chorverband senden.
Bitte beachten Sie weiters die Regelungen für die Beitragsvergabe:
Regelungen für die Beitragsvergabe „Stimmbildung im Chor“ seit 2024:
- Der Südtiroler Chorverband fördert die Stimmbildung im Chor mit einem Betrag von € 45.- (brutto) pro Stunde im Ausmaß von max. 15 Stunden pro Jahr. Für Singgruppen mit weniger als zehn Mitgliedern sind 10 Stunden vorgesehen.
- Pro Tag können max. 8 Stunden abgerechnet werden. Die im Raster angegebenen und unterschriebenen Stunden müssen unbedingt mit den effektiv geleisteten Stunden übereinstimmen.
- Einzelstimmbildung ist nicht vorgesehen und wird nicht bezuschusst!
- Die Stimmbildner und Obleute müssen die durchgeführte Stimmbildung bestätigen (Vordruck „Stimmbildungsraster“ wird zugeschickt).
- Der/Die Stimmbildner/in muss in der Liste der zugelassenen Stimmbildner eingetragen sein. Dies aus dem Grund, dass der/die Stimmbildner/in ein abgeschlossenes Gesangsstudium oder Gleichwertiges besitzen muss, dies wird vorher geprüft.
- Der Beitrag des Südtiroler Chorverbandes wird dem Stimmbildner direkt ausbezahlt.
- Für den eigenen Chorleiter kann kein Beitrag für Stimmbildung gewährt werden.
- Das Beitragsansuchen muss rechtzeitig vor Beginn der Stimmbildung in der Geschäftsstelle eingehen.
- Für ein und dieselbe Fortbildung darf nur bei einem der beiden Chorverbände SCV oder VKM angesucht werden.
Sie können das Ansuchen hier herunterladen und ausdrucken .
Regelungen für die Beitragsvergabe „Weiterbildung im Chor“:
- Der Südtiroler Chorverband fördert die Weiterbildung im Chor zu Themen wie Rhythmus, Sprache, Choreografie u.ä. mit einem Betrag von € 45.- (brutto) pro Stunde im Ausmaß von max. 10 Stunden pro Jahr. Für Singgruppen mit weniger als zehn Mitgliedern sind 5 Stunden vorgesehen. Das Beitragsansuchen muss vor Beginn der Einheiten beantragt werden
- Die Leistungserbringer und Obleute müssen die durchgeführte Weiterbildung bestätigen (Vordruck wird zugeschickt).
- Der/Die Leistungserbringer:in muss die notwendigen Kompetenzen nachweislich vorlegen.
- Die Rechnungsstellung ist vom Leistungserbringer an den Südtiroler Chorverband zu richten. Der Beitrag des Südtiroler Chorverbandes wird dem Stimmbildner direkt ausbezahlt.
- Für Personen aus dem eigenen Chor kann kein Beitrag gewährt werden.
Sie können das Ansuchen hier herunterladen und ausdrucken .
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